Reiserücktritt  & Stornokosten

 

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Grenzenlos Wanderreiten unter der angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, muss der Rücktritt diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Grenzenlos Wanderreiten eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist.

 

Grenzenlos Wanderreiten hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

 

bis zum 70. Tag vor Reisebeginn                      20%

vom 69. Tag bis zum 40. Tag vor Reisebeginn  30%

vom 39. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn  40%

vom 29. Tag bis zum 20. Tag vor Reisebeginn  50%

vom 19. Tag bis zum 10. Tag vor Reisebeginn  65%

vom 09. Tag bis zum 03. Tag vor Reisebeginn  85%

vom 02. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises

 

 

Reisehinweise

 

Tagesritte und Trails unterliegen den vom Veranstalter nicht zu beeinflussenden Witterungsbedingungen am Reiseort. Zur Vermeidung von Gefahren für Pferd und Reiter sind Änderungen des Reiseablaufs und der Route aus Witterungsgründen, im Interesse Ihrer Sicherheit oder aus anderen sachlichen Gründen möglich. Die angegebenen Routen und Abläufe entsprechen daher dem, was bei gewöhnlichem Ablauf möglich ist. Sie stellen keine verbindliche Leistungszusage dar.

 

Wir weisen daraufhin, daß Reiten eine nicht ungefährliche Sportart ist, deren Risiko in erster Linie vom Können des Reiters abhängt, aber auch von tiertypischen Reaktionen (Scheuen, Herdentrieb usw.) des Pferdes und durch dem Reiter unbekannte Landschaftsformen. Die Einstands- und Leistungspflicht von GRENZENLOS WANDERREITEN umfasst daher, ohne daß damit eine Beschränkung der Haftung für die schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflichten von GRENZENLOS WANDERREITEN verbunden ist, nicht das spezielle Risiko, das beim Reitsport entsteht.

Zu den Obliegenheiten des Teilnehmers gehört eine gründliche Vorbereitung des Reiters (Konditionstraining, Sattelfestigkeit, Umgang mit Pferden usw.), die selbstkritische Einschätzung von Ausdauer, Geschicklichkeit und reiterlichem Können und ein ausreichender Versicherungsschutz (Krankheit, Unfall, Gepäck, Haftpflicht)

 

Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung wird dringend empfohlen. Bitte beachten Sie unsere AGB´s und Stornierungsbedingungen.

 

Bitte beachten Sie, dass wir eine Gewichtsgrenze von 90kg Körpergewicht haben. 

 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles für seine Sicherheit notwendige zu tun (Reitkappe, ausreichende Reisevorbereitung u.a.).

Bei Teilnahme von Kindern unter 18 Jahren zusammen mit einem Elternteil oder dessen Beauftragtem umfassen die vertraglichen Leistungen von GRENZENLOS WANDERREITEN nicht die Übernahme der Aufsichtspflicht über das Kind.

 

Zu den vertraglichen Leistungen von GRENZENLOS WANDERREITEN gehört keine Form von ärztlicher Betreuung oder gesundheitlicher Unterstützung. Reiterreisen von GRENZENLOS WANDERREITEN werden teilweise auch fern jeglicher ärztlichen Versorgung durchgeführt. Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalles kann ärztliche Hilfe nach der Notwendigkeit und nicht nach Kostengesichtspunkten zu Lasten des Erkrankten gerufen werden.

 

 

Wir wissen’s wohl: Man redet nicht gern über den Teil der Anatomie, der dem Sattel am nächsten ist. Weil wir hier aber unter Reitern sind, können wir Ihnen aus unserer Erfahrung etwas flüstern: Übertriebene Eleganz im Sattel hat schon so manchen Reiturlaub in die (todschicke, aber kneifende) Hose gehen lassen. Daher unser Rat: Machen Sie es sich rundherum bequem!

 

Eine gut eingetragene, vom Gebrauch schon weiche Reit- oder stabile Freizeithose (natürlich ohne dicke Nähte an der Innenseite) kommt allemal besser als das Dekorationsstück vom Edelschneider oder die glitschig-rutschige Jogginghose mit mehr oder weniger Rallyestreifen.

 

Unter die Hose gehört Wäsche aus Schweiß aufsaugender Baumwolle oder speziellen, atmungsaktiven Kunstfasern. Und wenn Sie den Hirschtalgverbrauch in Grenzen halten wollen, achten Sie beim Kauf darauf, dass im Sitzbereich der Wäsche keine Nähte oder Verzierungen stören.

 

Die engen Dressurstiefel dürfen Sie bei Trails und Sternritten durch Verwahrung im heimischen Schrank schonen – spätestens beim Marsch über eine feuchte Wiese oder beim Stiefel-Wiedereinstieg nach dem Picknick würden Sie die eleganten Röhren mit glatten Sohlen nämlich verfluchen.

 

Wenn Sie Reitturnschuhe oder Jodhpur-Stiefel tragen, müssen diese über die Knöchel gehen, damit Sie nicht im Steigbügel hängen bleiben. Chaps und Mini-Chaps schützen dann gegen Sträucher, Pferdeschweiß und kneifende Bügelriemen.

 

Wir empfehlen Reitmäntel und Ponchos, die unbedingt über den ganzen Sattel und über die Oberkante Ihrer Stiefel gehen sollten. Bitte verkneifen Sie sich grell-bunte "Flattermänner" als Regenschutz. Sie machen das eigene Pferd nervös, vertreiben die anderen Pferde und verscheuchen das Wild.

 

Ihre Versicherung und wir haben etwas gemeinsam: Wir sehen Sie am liebsten „wohlbehütet” unter einem Sicherheitsreithelm nach EN 1384 mit TÜV-Siegel, wissen aber sehr wohl aus Erfahrung, dass viele Reiter eine Aversion dagegen haben. Trotzdem müssen wir darauf hinweisen: In einigen Ländern gibt es Helmpflicht, in jedem Fall aber sind Sie ohne Helm auf eigenes Risiko unterwegs. Unser Tipp für Ziele, bei denen keine Helmpflicht herrscht: Investieren Sie ein paar Euro in einen Westernhut o.ä. Für die gibt es im gut sortierten Fach- und Versandhandel sturzsichere Einsätze. Damit ist den meisten Versicherungen, vor allem der eigenen Sicherheit und der Reiter-Eitelkeit gedient. Zudem schützen solche Hüte besser vor Wind und Sonne als Reitkappen.

 

Sonnenschutz brauchen Sie bei den meisten Touren - und je höher der Schutzfaktor, desto besser. Außerdem sollten Sie eine splittersichere Sonnenbrille einpacken.

 

Ihre Sachen für einen Trail verpacken Sie am besten in wasserdichte Sporttaschen (keinesfalls in großen Hartschalenkoffer!). Wenn nicht anders beschrieben wird Ihr Gepäck von Ort zu Ort durch ein Auto transportiert. Die kleinen Dinge für tagsüber sind sehr gut in einer Gürteltasche oder einem kleinen Rucksack aufgehoben, die Windjacke bzw. der Regenmantel wird am Sattel befestigt.

 

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Grenzenlos Wanderreiten

Gaby Kurz

Ehrenburg

D-56332 Brodenbach

 

info@grenzenlos-wanderreiten.de

 

Mobil  

+49 177/3761987

 

NUR in Notfällen 

+49 160/3640214

 

 

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